Cookie-Richtlinie

1. Zweck und rechtlicher Rahmen

Diese Richtlinie erläutert Cookies und vergleichbare Technologien, die auf geradino.com eingesetzt werden können. Sie beschreibt mögliche Zwecke, Voraussetzungen der Aktivierung, Speicherdauern und die Verwaltung Ihrer Auswahl.

Maßgeblich sind insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG), die Richtlinie 2002/58/EG und weitere anwendbare deutsche und europäische Datenschutzvorschriften.

Die Speicherung oder das Auslesen von Informationen auf Ihrem Gerät und eine anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten sind gesondert zu beurteilen. Eine Ausnahme nach dem TDDDG ersetzt keine erforderliche Rechtsgrundlage nach der DSGVO.

Ihre gesetzlichen Datenschutzrechte bleiben unberührt.

2. Website und Kontaktdaten

Diese Richtlinie betrifft die unter der Bezeichnung Geradino angebotene Website geradino.com.

Kontaktanschrift: 1434 S 600 W, Payson, UT 84651, USA.

Telefon: +1 (801) 275-4201.

E-Mail: livraison@geradino.com.

Servicezeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr, jeweils MEZ/MESZ.

Soweit Geradino lediglich eine Geschäftsbezeichnung ist, muss die vollständige Identität der datenschutzrechtlich verantwortlichen Person in der Datenschutzerklärung und den einschlägigen Anbieterinformationen ausgewiesen sein. Die Geschäftsbezeichnung allein ersetzt diese Angaben nicht.

3. Cookies und ähnliche Verfahren

Cookies sind kleine Dateien oder Kennungen, die eine Website im Browser oder auf einem Gerät speichern kann.

Ähnliche Funktionen können durch Local Storage, Session Storage, Pixel, Tags, Skripte, Online-Kennungen sowie Mess-, Sicherheits- und Betrugserkennungsverfahren erfüllt werden. Auch serverseitige Signale können mit solchen Technologien zusammenwirken.

Diese Richtlinie erfasst entsprechende Speicherungen und Zugriffe auf Geräteinformationen sowie damit verbundene personenbezogene Verarbeitungen. Serverseitige Verarbeitung unterliegt weiterhin den anwendbaren Datenschutzvorschriften.

Sitzungs-Cookies bestehen üblicherweise nur für die jeweilige Sitzung. Andere Kennungen können bis zum Ablauf ihrer festgelegten Laufzeit oder bis zu einer vorherigen Löschung gespeichert bleiben.

4. Mögliche Verwendungszwecke

Je nach tatsächlich eingesetzten Funktionen können Cookies Sitzungen aufrechterhalten, Warenkorbinhalte speichern, Anmeldungen verwalten und Bestell- oder Zahlungsvorgänge unterstützen.

Weitere mögliche Zwecke sind Konten- und Transaktionsschutz, Missbrauchserkennung, Speicherung Ihrer Cookie-Auswahl und Berücksichtigung von Sprach-, Regions- oder Darstellungseinstellungen.

Soweit entsprechende Werkzeuge verwendet werden, können sie außerdem Website-Nutzung, technische Fehler und Werbeerfolge auswerten oder personalisierte Inhalte ermöglichen.

Die Beschreibung einer Kategorie bedeutet nicht, dass sämtliche genannten Verfahren tatsächlich eingesetzt werden.

5. Eigene Technologien und externe Anbieter

Eigene Cookies werden unmittelbar durch geradino.com gesetzt oder verwaltet. Cookies Dritter stammen von eingebundenen externen Diensten.

Externe Anbieter können bestimmte Daten gegebenenfalls in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung verarbeiten. Entscheidend sind die konkrete Einbindung und die hierfür bereitgestellten Informationen.

Welche Werkzeuge und Anbieter tatsächlich verwendet werden, muss aus den aktuellen Angaben in der Cookie-Verwaltung hervorgehen.

6. Kategorien

6.1 Unbedingt erforderliche Cookies

Diese Kategorie umfasst ausschließlich Speicherungen oder Zugriffe, die der Nachrichtenübertragung dienen oder für einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst unbedingt erforderlich sind.

Je nach Ausgestaltung können Sitzungsverwaltung, Warenkorb, Anmeldung, Authentifizierung, Zahlungsabwicklung, Lastverteilung und Speicherung Ihrer Datenschutzauswahl dazugehören. Sicherheitsfunktionen sind nur erfasst, soweit sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Eine Nutzung ohne vorherige Einwilligung ist ausschließlich im Rahmen von § 25 Absatz 2 TDDDG zulässig. Eine bloße Einstufung als funktional oder nützlich genügt nicht.

Über erforderliche Technologien ist weiterhin zu informieren. Eine Blockierung im Browser kann Anmeldung, Warenkorb, Bestellabschluss oder Sicherheitsprüfungen beeinträchtigen.

6.2 Präferenz-Cookies

Präferenztechnologien können Sprachwahl, Region, Darstellung, Merklisten oder andere gewünschte Einstellungen speichern.

Sind sie für die ausdrücklich gewünschte Funktion nicht unbedingt erforderlich, benötigen sie grundsätzlich Ihre vorherige Einwilligung.

6.3 Analyse-Cookies

Analyseverfahren können Seitenaufrufe, Funktionsnutzung, Ladezeiten, Fehler, ungefähre Zugriffsquellen und Nutzungstrends auswerten.

Soweit hierfür nicht erforderliche Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder ausgelesen werden, ist grundsätzlich eine vorherige Einwilligung notwendig.

Datenminimierung, zusammengefasste Ergebnisse, eingeschränkte Identifizierbarkeit und eine auf die eigene Website begrenzte Auswertung können dem Datenschutz dienen. Sie begründen jedoch für sich genommen keine Ausnahme von der Einwilligungspflicht.

Rein serverseitige Statistiken sind anhand ihrer tatsächlichen Verarbeitung und der einschlägigen Datenschutzregeln gesondert zu beurteilen.

6.4 Marketing und Profilbildung

Solche Technologien können Werbeerfolge und Kaufabschlüsse messen, Zugriffsquellen zuordnen, Anzeigenhäufigkeiten steuern, Zielgruppen bilden oder Remarketing ermöglichen.

Sie können außerdem personalisierte Werbung unterstützen und Aktivitäten über Websites, Anwendungen oder Geräte hinweg verknüpfen. Daraus können Interessenprofile entstehen.

Soweit solche Verfahren eingesetzt werden und einwilligungspflichtig sind, erfolgt ihre Aktivierung erst nach wirksamer Zustimmung.

6.5 Sicherheit und Betrugsschutz

Sicherheitswerkzeuge können automatisierte Zugriffe, unbefugte Anmeldungen oder auffällige Transaktionen erkennen und Sitzungen, Formulare sowie Konten schützen.

Eine Ausnahme von der Einwilligungspflicht setzt voraus, dass die konkrete Funktion die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Wird dasselbe Werkzeug zusätzlich für Analyse, Werbung oder Profilbildung verwendet, sind sämtliche Zwecke gesondert zu bewerten. Eine notwendige Sicherheitsfunktion rechtfertigt nicht automatisch die weiteren Verwendungen.

7. Aktivierung und Speicherdauer

Unbedingt erforderliche Technologien dürfen ohne Einwilligung nur innerhalb der gesetzlichen Ausnahmen aktiviert werden. Ihre Laufzeit ist auf die Sitzung oder den notwendigen Funktionszeitraum zu begrenzen.

Präferenztechnologien benötigen eine Einwilligung, soweit keine entsprechende Ausnahme besteht. Ihre Laufzeit ergibt sich aus den konkreten Angaben in den Einstellungen.

Einwilligungspflichtige Analysewerkzeuge werden erst nach Ihrer Zustimmung aktiviert. Zweck und Speicherdauer müssen beim jeweiligen Werkzeug beschrieben sein.

Für Marketing und Profilbildung gelten die erforderliche vorherige Zustimmung und die angegebenen Laufzeiten des jeweiligen Dienstes.

Bei Sicherheitswerkzeugen richten sich Aktivierung und Dauer nach der konkreten Schutzfunktion. Zusätzliche Zwecke und ihre Voraussetzungen werden getrennt beurteilt.

8. Informationen zu einzelnen Werkzeugen

Die Cookie-Verwaltung muss die tatsächlich eingesetzten Werkzeuge hinreichend konkret erläutern.

Je nach Verfahren gehören dazu Name, Anbieter, Domain, Kategorie, Zweck, technische Funktionsweise und Laufzeit. Ergänzend sind gegebenenfalls Angaben zur eigenen oder externen Herkunft, zu Übermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und zum Einwilligungsstatus erforderlich.

Die werkzeugspezifischen Informationen ergänzen diese Richtlinie. Änderungen an Anbietern, Zwecken, Laufzeiten oder Übermittlungen müssen entsprechend nachvollzogen werden.

Hinweise auf Datenschutzinformationen externer Anbieter können in der Cookie-Verwaltung bereitgestellt werden.

9. Voreinstellungen beim ersten Besuch

Liegt keine erkennbare gültige frühere Auswahl vor, dürfen zunächst nur Technologien aktiviert werden, für die keine Einwilligung erforderlich ist.

Einwilligungspflichtige Analyse-, Marketing-, Profiling- und andere nicht erforderliche Verfahren bleiben bis zu einer wirksamen Zustimmung deaktiviert.

Untätigkeit, bloßes Weiterbesuchen, Scrollen oder das Schließen einer Seite beziehungsweise des Browsers stellen keine Einwilligung dar.

10. Cookie-Abfrage

Soweit eine Zustimmung erforderlich ist, muss die Abfrage eine informierte und freiwillige Entscheidung ermöglichen.

Dazu gehören verständliche Möglichkeiten, nicht erforderliche Technologien anzunehmen, abzulehnen oder differenziert auszuwählen. Informationen zu dieser Richtlinie und den einzelnen Einstellungen müssen erreichbar sein.

Annahme und Ablehnung sollen vergleichbar leicht zugänglich und klar erkennbar sein. Einwilligungspflichtige Kategorien dürfen nicht vorausgewählt werden.

Wird die Abfrage ohne Zustimmung geschlossen, dürfen nur die gesetzlich ohne Einwilligung zulässigen Technologien aktiv bleiben.

Der Zugang zu grundlegenden Website-Funktionen soll grundsätzlich nicht von der Zustimmung zu Werbung oder anderen nicht erforderlichen Verfahren abhängen. Etwaige Sonderkonstellationen benötigen eine gesonderte rechtliche Prüfung.

11. Individuelle Einstellungen

Sie können Präferenz-, Analyse- sowie Marketing- und Profilingtechnologien getrennt auswählen. Soweit erforderlich, muss auch eine hinreichend differenzierte Auswahl nach Zwecken oder Anbietern möglich sein.

Eine Zustimmung zu einer Kategorie umfasst keine Zustimmung zu anderen Kategorien.

Nur tatsächlich unbedingt erforderliche Funktionen, die die gesetzlichen Ausnahmen erfüllen, können als nicht abwählbar ausgewiesen werden.

12. Änderung und Widerruf

Sie können eine Einwilligung jederzeit für die Zukunft über den vorgesehenen Zugang zur Cookie-Verwaltung oder eine gleichwertige Funktion widerrufen.

Der Widerruf muss ebenso einfach möglich sein wie die Erteilung. Die weitere Aktivierung und Verarbeitung wird an Ihre neue Auswahl angepasst.

Bereits erhobene Daten dürfen nur weiter gespeichert oder verarbeitet werden, soweit dafür eine eigenständige gültige Grundlage besteht oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten greifen.

Die Rechtmäßigkeit einer zuvor auf wirksamer Einwilligung beruhenden Verarbeitung bleibt unberührt.

13. Dokumentation Ihrer Auswahl

Ihre Entscheidung kann durch ein erforderliches Cookie oder eine vergleichbare Kennung gespeichert werden.

Dokumentiert werden können angenommene oder abgelehnte Kategorien, freigegebene Anbieter, Zeitpunkt der Auswahl, die angezeigte Informationsversion sowie spätere Änderungen und Widerrufe.

Dies dient der Umsetzung Ihrer Entscheidung, der Vermeidung unnötiger Wiederholungen und dem erforderlichen Nachweis einer Einwilligung. Umfang und Dauer der Speicherung sind auf diese Zwecke zu begrenzen.

14. Erneute Auswahl

Eine neue Abfrage ist üblicherweise nicht bei jedem Besuch erforderlich.

Sie kann notwendig werden, wenn Zwecke oder Bedingungen wesentlich verändert werden, neue einwilligungspflichtige Verfahren hinzukommen oder eine frühere Auswahl nicht mehr erkannt werden kann. Auch das Löschen von Cookies oder lokalen Speichern kann eine erneute Anzeige auslösen.

Wie lange eine Auswahl berücksichtigt wird, richtet sich nach ihrer Gültigkeit, den angegebenen Speicherfristen und den anwendbaren Anforderungen. Eine allgemeine deutsche Pflicht zur erneuten Einwilligung nach sechs Monaten besteht nicht.

Unabhängig von einer erneuten Abfrage können Sie Ihre Einstellungen jederzeit ändern.

15. Externe Dienste

Externe Dienste können gegebenenfalls Zahlung, Sicherheit, Einwilligungsverwaltung, Analyse, Werbung, Suche, Kommunikation oder eingebettete Inhalte unterstützen.

Welche Anbieter tatsächlich verwendet werden und welche Aufgaben sie erfüllen, ist in den jeweiligen Informationen anzugeben.

Soweit ein Anbieter Daten für eigene Zwecke verarbeitet, gelten zusätzlich dessen Datenschutzinformationen. Die Einbindung eines externen Dienstes hebt die eigenen Informationspflichten und die Pflicht zur Beachtung Ihrer Auswahl nicht auf.

Eine mögliche gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung richtet sich nach den tatsächlichen Umständen.

16. Internationale Übermittlungen

Einzelne Dienste können Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten oder von dort darauf zugreifen, beispielsweise aus den USA.

Soweit die Artikel 44 bis 49 DSGVO anwendbar sind, benötigt eine Übermittlung eine zulässige Grundlage. In Betracht kommen insbesondere ein einschlägiger Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Schutzmaßnahmen wie Standardvertragsklauseln. Gesetzliche Ausnahmen gelten nur unter ihren jeweiligen Voraussetzungen.

Je nach Risiko können ergänzende Maßnahmen erforderlich sein, etwa Datenminimierung, Pseudonymisierung, Verschlüsselung, begrenzte Zugriffsrechte und Prüfungen der eingesetzten Dienste.

Konkrete Empfänger, Verarbeitungsländer und Schutzmechanismen müssen aus den Informationen zur jeweiligen Verarbeitung hervorgehen. Eine Cookie-Einwilligung ersetzt diese Anforderungen nicht automatisch.

17. Einstellungen im Browser

Je nach Browser können Sie gespeicherte Cookies ansehen, einzeln oder vollständig löschen und eigene oder fremde Cookies einschränken. Teilweise lassen sich auch automatische Löschungen beim Schließen einstellen.

Eine umfassende Blockierung kann Warenkorb, Anmeldung, Bestellabschluss, Authentifizierung, Sicherheitsfunktionen oder gespeicherte Präferenzen beeinträchtigen.

Browser-Einstellungen und die Auswahl auf der Website wirken unabhängig voneinander. Durch eine Löschung kann auch die gespeicherte Cookie-Entscheidung verloren gehen.

18. Eingebettete Inhalte

Externe Inhalte oder Funktionen können Cookies setzen, Geräteinformationen auslesen oder Online-Kennungen verarbeiten.

Ist hierfür eine Einwilligung erforderlich, darf die betreffende Funktion erst nach Zustimmung geladen werden. Bis dahin kann ein Hinweis oder Platzhalter erscheinen.

Die Auswahl muss sich auf die konkret erläuterte Einbindung beziehen. Eine Zustimmung zu einem einzelnen Inhalt umfasst nicht automatisch weitere Zwecke.

19. Mögliche Datenarten

Abhängig vom Werkzeug können IP-Adresse, Geräte- und Browserkennungen, Zugriffszeitpunkte, besuchte Seiten, betrachtete Produkte und Interaktionen verarbeitet werden.

Weitere mögliche Angaben sind Zugriffsquellen, Warenkorb- und Kaufereignisse, Präferenzen, Diagnosedaten, Einwilligungsstatus, Informationen zur Erfolgsmessung und ein aus der IP-Adresse abgeleiteter ungefährer Standort.

Die tatsächlich verarbeiteten Daten richten sich nach dem eingesetzten Werkzeug und den hierzu bereitgestellten Informationen.

20. Ihre Datenschutzrechte

Nach Maßgabe der DSGVO können Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit bestehen.

Eine Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Gegen Direktwerbung einschließlich damit verbundenen Profilings ist ein Widerspruch jederzeit möglich.

Sie können sich außerdem bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren und gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

Anfragen richten Sie bitte an livraison@geradino.com. Weitere Erläuterungen enthalten die Datenschutzerklärung und die DSGVO-Informationen.

21. Beschwerderecht

Wenn Sie eine Verarbeitung personenbezogener Daten für rechtswidrig halten, können Sie sich nach Artikel 77 DSGVO bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren.

Dies ist insbesondere bei der zuständigen Behörde am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des vermuteten Verstoßes innerhalb der Europäischen Union möglich.

In Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach den geltenden Zuständigkeitsregeln. Andere verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben bestehen.

22. Kontakt und Erreichbarkeit

Bei Fragen zu Cookies, Einstellungen oder personenbezogenen Daten können Sie die Seite Kontakt oder folgende Kontaktdaten nutzen.

Kontaktanschrift: 1434 S 600 W, Payson, UT 84651, USA.

Telefon: +1 (801) 275-4201.

E-Mail: livraison@geradino.com.

Servicezeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr, jeweils MEZ/MESZ.

Die Servicezeiten beschränken nicht die Möglichkeit, Ihre Cookie-Auswahl über die vorgesehenen Einstellungen zu ändern oder zu widerrufen.

23. Aktualisierung

Diese Richtlinie kann bei Änderungen gesetzlicher Vorgaben, eingesetzter Werkzeuge, Anbieter, Zwecke, Laufzeiten oder der Einwilligungsverwaltung überarbeitet werden.

Die aktuelle Fassung wird auf der Website mit ihrem Aktualisierungsdatum bereitgestellt.

Soweit neue oder wesentlich veränderte Verarbeitungen eine Einwilligung erfordern, ist diese vor deren Aktivierung einzuholen. Eine bloße Änderung der Richtlinie ersetzt keine erforderliche Zustimmung.